Gewissensgründe

Gewissensgründe
Ge|wịs|sens|grün|de 〈Pl.〉 vom Gewissen bestimmte Gründe ● er verweigerte den Bundeswehrdienst aus \Gewissensgründen

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Ge|wịs|sens|grün|de <Pl.>: vom Gewissen vorgeschriebene Gründe für jmds. Haltung: das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus -n (Fraenkel, Staat 129).

Universal-Lexikon. 2012.

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